Der Kauf einer Immobilie kommt für Sie infrage, wenn Sie noch nicht der Eigentümer sind. Wollen Sie Ihre Finanzierung umschulden oder das Grundbuch ändern, sind Sie bereits Eigentümer der Immobilie.
Der Kaufpreis der Immobilie dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten. Wenn Sie neu bauen, tragen Sie die vorkalkulierte Bausumme ein.
Üblicherweise entspricht die Höhe der Grundschuld der Höhe des Darlehens. Sie kann jedoch auch höher oder niedriger gewählt werden.
Mit einem Notaranderkonto übernimmt der Notar die Funktion eines Treuhänders. Der Verkäufer bekommt erst sein Geld, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
NeinJa
Stellt der Notar eine Rangbestätigung aus, erfolgt die Auszahlung des Darlehens bereits vor der Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch.
NeinJa
Eine Grundschuld kann mit oder ohne Brief erfolgen. Die Briefgrundschuld kann leichter abgetreten werden, ohne dass dafür eine Grundschuldeintragung erforderlich ist.
NeinJa

Notar- und Grundbuchkosten

0,00 €

1,00 €

Notarkosten

1,00 €

Grundbuchkosten

Empfehlung: Decken Sie die Kosten für Notar, Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer durch Ihr Eigenkapital ab.

Trotz größter Sorgfalt kann für die Richtigkeit der Berechnung keine Gewähr übernommen werden. Setzen Sie sich daher vorab in jedem Fall mit einem Notar in Verbindung.

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